Unfall Leitfaden

Unfall! Und was nun? Wie gehe ich vor? Was muss ich beachten?

Die Zahl der Verkehrstoten sinkt und befindet sich laut dem ADAC auf dem niedrigsten Stand seit 1950. Allerdings ist die Anzahl der Unfälle nicht rückläufig und gegenüber 2012 stark angestiegen. Nichts ist schlimmer als ein eigener Unfall – egal ob Selbstverursacher oder Beteiligter. Doch welche Handlungsweise wird empfohlen, wenn es einen selbst trifft und man in einen Unfall verwickelt ist? Obgleich glücklicherweise niemand verletzt wurde, ist ein Unfall äußerst ärgerlich und nervenaufreibend.

Am besten atmen Sie tief durch und bewahren Ruhe. Es gibt einige Punkte, die Sie beachten sollten, um eine zeitnahe Schadensregulierung zu realisieren. Im Folgenden haben wir als Kfz-Sachverständigenbüro und Unfallexperten die wichtigsten Punkte zusammengefasst, die Sie gerne als Leitfaden nutzen können.

1. Erstellung eines Gutachtens von einem unabhängigen Sachverständigenbüro

Ausgehend von einem Haftpflichtschaden sollten Sie uns zeitnah als unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro kontaktieren. Beauftragen Sie uns – Unfall-Experte-BY – zur Erstellung eines unabhängigen Gutachtens, das fundierte und rechtlich verwertbare Aussagen enthält. In der Beurteilung sind Informationen rund um den Schadensumfang, die Schadenshöhe, den Restwert der Fahrzeuge bzw. Ihres Fahrzeugs, die aus dem Unfall resultierende Wertminderung, den prognostizierten Wiederbeschaffungswert sowie die voraussichtliche Reparaturdauer enthalten.

Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich die freie Wahl, welches Sachverständigenbüro mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt wird. Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung helfen wir Ihnen gerne mit einer unabhängigen Kfz-Sachverständigung weiter. Grundsätzlich übernimmt die Versicherung die Kosten für die Anfertigung. Falls Sie der Unfallgeschädigte sind, können Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Wahrung Ihrer Interessen bzw. mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen. Diese Kosten werden ebenfalls von der Versicherung des Schädigers getragen. Wir vom Unfall-Experte-BY-Team und kompetenten Kfz-Sachverständigenbüro beraten Sie gerne.

Bei selbst verschuldeten Unfällen wird die Kaskoversicherung aktiv. Aber nur, wenn Sie Beschädigungen am eigenen Fahrzeug zu beklagen haben. In Abhängigkeit von Ihrem Versicherungsvertrag haben Sie zahlreiche Rechte. Wir vom Kfz-Sachverständigenbüro helfen Ihnen gerne, Ihre Rechte in Anspruch zu nehmen. Versäumen Sie jedoch nicht, sich unverzüglich mit Ihrem Versicherer in Verbindung zu setzen, da das sogenannte Weisungsrecht dieses Vorgehen vorschreibt. Eines ist jedoch sicher, Sie sollten auf ein vom Unfall-Experte-BY-Team erstelltes unabhängiges Gutachten vertrauen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

2. Freie Wahl der Reparatur-Werkstatt ist gesetzlich gewährleistet

Wir möchten, dass Sie schnellstmöglich wieder mobil sind. Nach einem Unfall kann diese Flexibilität nur eine fachkundige Werkstatt gewährleisten, die alle Schäden an Ihrem Fahrzeug beseitigt und ausbessert. Wir von Unfall-Experte-BY kennen viele Fachwerkstätten und beraten Sie gerne bei Ihrer Wahl. Falls Ihnen die Versicherung des Schädigers eine Werkstatt vorschlägt oder gar vorschreibt, lassen Sie sich in diesem Zusammenhang nicht darauf ein. Sie können Ihre Fachwerkstatt frei wählen. Wir sind versierte Kfz-Sachverständige und helfen Ihnen, eine vertrauenswürdige Fachwerkstatt zu finden.

3. Organisation eines Ersatzfahrzeuges

Unfallschäden am eigenen Fahrzeug erfordern häufig eine längere Reparatur. Daher steht Ihnen im Regelfall ein Ersatzfahrzeug zu. Wenn Sie jedoch einen geringen Fahrbedarf haben, kann Ihnen unter Umständen das Anrecht auf ein Ersatzfahrzeug verwehrt werden. Als Unfall-Experte-BY empfehlen wir Ihnen, in solchen Fällen eine Nutzungsausfallentschädigung geltend zu machen. Wir als Unsere Kfz-Sachverständigen können Ihnen die vorhandenen Möglichkeiten genau erklären und Sie über eine einwandfreie Kostenabrechnung informieren. Denn die Versicherung ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Kosten für ersatzweise genutzte Fahrzeuge zu übernehmen. Unser Unfall-Experte-BY-Team steht Ihnen unterstützend zur Seite und leistet gerade in Bezug auf einen umfassenden Preisvergleich wertvolle Hilfe.

4. Unser Kfz-Sachverständigenbüro hilft Ihnen bei Totalschäden

Sollten wir – Unfall-Experte-BY – oder ein anderes Sachverständigenbüro einen Totalschaden feststellen, ist dieser Befund sehr ärgerlich. Jedoch wissen unsere Kfz-Sachverständigen, dass dennoch eine Reparatur möglich sein kann. Wir sind Unfallexperten und beraten Sie gerne eingehend über Ihre Möglichkeiten. Es ist beispielsweise eine Reparatur möglich, wenn ein Sachverständiger in seinem Gutachten höhere Reparaturkosten als Wiederbeschaffungswert veranschlagt.

Sollte es nicht zu einer Reparatur kommen, wissen wir von Unfall-Experte-BY, dass Sie grundsätzlich Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert haben. Von diesem Betrag werden jedoch der Fahrzeugrestwert sowie die innerhalb des Wiederbeschaffungswerts ausgewiesene Mehrwertsteuer abgezogen. Zudem haben Sie natürlich die Möglichkeit, beschädigte Fahrzeuge, deren Restwert von unserem Kfz-Sachverständigenbüro ermittelte wurde, zu verkaufen.

5. Vereinfachung der Zahlung und Beschleunigung der Schadensregulierung

Wir vom Unfall-Experte-BY-Team möchten Ihnen die Zahlung vereinfachen. Daher wissen wir, dass Fachwerkstätten Formulare vorliegen haben, die eine Zahlungsabwicklung und damit auch die generelle Schadensabwicklung beschleunigen. Aus Sicht eines Kfz-Sachverständigenbüros sind die Formulare „Reparaturkosten-Übernahmeerklärung“ und „Sicherheitsabtretung“ besonders empfehlenswert. Bei ersterem Formular müssen Sie bei der Fahrzeugabholung nicht in Vorleistung treten und brauchen nicht, auf die Zahlung der Versicherung zu warten. Mit der Sicherungsabtretung haben Sie eine zusätzliche Garantie, dass die Versicherung des Schädigers die Reparaturkosten oder auch die entstandenen Kosten für ein Gutachten direkt an den jeweiligen Rechnungssteller auszahlt. Lassen Sie sich von unserem Unfall-Experte-BY-Team beraten. Wir helfen Ihnen gerne.

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wichtige Schritte nach einem Unfall